> Strafverfolgung: Legalitaetsprinzip, > Polizeirecht: Opportunitaetsprinzip. > > Ermessensreduzierung auf Null ? > > Wenn die das Begehen einer Straftat verhindern wollen, ist das > Polizeirecht. Festnehmen wollen sie den Taeter doch dadurch nicht.
Um noch mal den Zusammenhang herzustellen: es ging um die Behauptung des Ddorfer Regierungspraesidenten, es gebe eine Rechtspflicht zum Handeln. Das ist schlicht falsch. Es gibt allenfalls seit Jahren die Pflicht, ueber das Thema deutsches Recht und Internet etc nachzudenken, was ja auch geschieht. H.
