Lieber Rigo, was ist daran so schwer ? Strafverfolgung: Legalitaetsprinzip, Polizeirecht: Opportunitaetsprinzip.
Ermessensreduzierung auf Null ? Wenn die das Begehen einer Straftat verhindern wollen, ist das Polizeirecht. Festnehmen wollen sie den Taeter doch dadurch nicht. Hab ich was uebersehen ? H. On Tue, 27 Nov 2001, Rigo Wenning wrote: > Lieber H., > > leider w�rfelst Du hier Pr�vention & Repression & > Legalit�tsprinzip & Opportunit�tsprinzip zu einem > unverdaulichen Cocktail. Wenn Du nicht besser sortierst, > werden daran auch Deine eigenen �berlegungen scheitern. > > R. > > On Mon, Nov 26, 2001 at 10:55:47PM +0100, Heiko Recktenwald wrote: > > Dachte immer, dass im Polizeirecht, das isses hier ja auch wenns um > > Straftaten geht, wenn denn der innere Friede gerade hier.., das > > Opportunitaetsprinzip gilt. > > -- > To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] > For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED] >
