Lieber Rigo, was ist daran so schwer ?

Strafverfolgung: Legalitaetsprinzip,
Polizeirecht: Opportunitaetsprinzip.

Ermessensreduzierung auf Null ?

Wenn die das Begehen einer Straftat verhindern wollen, ist das
Polizeirecht. Festnehmen wollen sie den Taeter doch dadurch nicht.


Hab ich was uebersehen ?

H.

On Tue, 27 Nov 2001, Rigo Wenning wrote:

> Lieber H., 
> 
> leider w�rfelst Du hier Pr�vention & Repression & 
> Legalit�tsprinzip & Opportunit�tsprinzip zu einem 
> unverdaulichen Cocktail. Wenn Du nicht besser sortierst, 
> werden daran auch Deine eigenen �berlegungen scheitern.
> 
> R.
> 
> On Mon, Nov 26, 2001 at 10:55:47PM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> > Dachte immer, dass im Polizeirecht, das isses hier ja auch wenns um
> > Straftaten geht, wenn denn der innere Friede gerade hier.., das
> > Opportunitaetsprinzip gilt.
> 
> -- 
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