Das Problem ist wohl, dass B�ssow mit der Rosinen-Theorie arbeitet:
Dort, wo es passt, interpretiert er eine Pflicht zum Handeln. 
Die schwierige Frage des Anwendungsbereiches des TDG oder MDStV 
interpretiert er non-chalant etwas weit. Ich erinnere mich, dass es
damals vor allen Dingen darum ging, die eigene Internet-Landschaft in
Deutschland zu s�ubern. 

Eigentlich kann man nur noch nach Lutz'scher Manier sagen:

man Grundgesetz

aber Sierk weiss es sicher besser und kann uns eine Antwort geben...

Gruss

Rigo
P.S. Warum m�ssen diese wildgewordenen Handfeger immer aus 
Deutschland kommen?


On Mon, Nov 26, 2001 at 12:18:08PM +0100, Thomas Roessler wrote:
> http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/NEWS_pmticker_sel.html?query=PRESSEMT.ID%3d6412
> 
> Pressemitteilung 469/2001  der Bezirksregierung Du"sseldorf vom 
> 23.11.2001 :

[....]
> 
> Bu"ssow zeigt sich insbesondere u"ber Reaktionen verwundert, die 
> sein Ta"tigwerden in dieser Angelegenheit grundsa"tzlich anzweifeln. 
> Sowohl nach dem Mediendienste-Staatsvertrag als auch nach anderen 
> Vorschriften ist die Beka"mpfung illegaler Internet-Angebote eine 
> Rechtspflicht zum Handeln. Bu"ssow: "Wenn in unserem Rechtsstaat 
> Rechtsvorschriften bestehen, dann kann man sich nicht aussuchen, ob 
> sie angewendet werden oder nicht . Es besteht eine klare 
> Rechtspflicht zum Handeln. Es wa"re gut, wenn sich andere 
> anschlie?en wu"rden."

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