Das Problem ist wohl, dass B�ssow mit der Rosinen-Theorie arbeitet: Dort, wo es passt, interpretiert er eine Pflicht zum Handeln. Die schwierige Frage des Anwendungsbereiches des TDG oder MDStV interpretiert er non-chalant etwas weit. Ich erinnere mich, dass es damals vor allen Dingen darum ging, die eigene Internet-Landschaft in Deutschland zu s�ubern.
Eigentlich kann man nur noch nach Lutz'scher Manier sagen: man Grundgesetz aber Sierk weiss es sicher besser und kann uns eine Antwort geben... Gruss Rigo P.S. Warum m�ssen diese wildgewordenen Handfeger immer aus Deutschland kommen? On Mon, Nov 26, 2001 at 12:18:08PM +0100, Thomas Roessler wrote: > http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/NEWS_pmticker_sel.html?query=PRESSEMT.ID%3d6412 > > Pressemitteilung 469/2001 der Bezirksregierung Du"sseldorf vom > 23.11.2001 : [....] > > Bu"ssow zeigt sich insbesondere u"ber Reaktionen verwundert, die > sein Ta"tigwerden in dieser Angelegenheit grundsa"tzlich anzweifeln. > Sowohl nach dem Mediendienste-Staatsvertrag als auch nach anderen > Vorschriften ist die Beka"mpfung illegaler Internet-Angebote eine > Rechtspflicht zum Handeln. Bu"ssow: "Wenn in unserem Rechtsstaat > Rechtsvorschriften bestehen, dann kann man sich nicht aussuchen, ob > sie angewendet werden oder nicht . Es besteht eine klare > Rechtspflicht zum Handeln. Es wa"re gut, wenn sich andere > anschlie?en wu"rden."
