Studien kann man idR auch so auslegen, wie man es gerade braucht.
Um ehrlich zu sein, geht das mit der �berwachung f�r mich gar nicht so recht aus dem kurzen Artikel hervor...
Die Erfahrung der Abnahme von Verbrechen in den ueberwachten Raeumen erscheint ja nicht unplausibel und wird auch sonst vielfach berichtet.
Ja. Nur als ich gestern den Artikel la�, wurde selbst diese sonst verbreitete Ansicht nicht so klar. Er hatte doch Video�berwachung nur im Atemzug mit anderen "Verbesserungen" im Rahmen der Strafverfolgung genannt und sich auch sonst nicht so wirklich darauf konzentriert.
Mit dem Verdraengungsargument wird die Wirksamkeit von Kameras implizit
anerkannt. Wenn man das Verdraengungsargument bringt, ohne zuvor die Wirksamkeit der Kameras explizit anzuerkennen, wirkt das wie
Kameras sind je nach verfolgten Zweck auch wirksam zur Pr�vention bei bestimmten Straftaten. Sie ver�ndern die Tatgelegenheitsstruktur, geh�ren also zur sekund�ren Pr�vention. Wenn man aber davon ausgeht, dass es wichtiger ist bestimmte Werte zu vermitteln oder an den Ursachen von Kriminalit�t im Allgemeinen zu forschen, dann gestaltet sich Video�berwachung als denkbar ung�nstiges Mittel.
argumentatorisches Versteckspiel und weckt wenig Vertrauen darin, dass das Gegenueber an gemeinsamer Wahrheitsfindung interessiert ist.
"Wahrheitsfindung" ist immer so eine Sache...
(Datenschutz und Strafverfolgung)
Beides sind heilige Kuehe, denen man Lippenbekenntnisse zollen muss, wenn man seine Ziele durchsetzen will. Was diese Ziele sind, weiss der Gespraechspartner deshalb nicht.
Die Unterstellung kann ich nat�rlich auch in jeder Diskussion von mir werfen, ist �u�erst produktiv.
Es kommt daher auf den Einzelfall drauf an wo man sagt, dass hier Strafverfolgungsinteressen schwerer wiegen, als die Interessen einiger Menschen auf Datenschutz und was sich daraus ableitet und ggfs. mitbetroffen ist. Das darf weder darauf hinauslaufen, dass jegliche TK pr�ventiv abgeh�rt werden darf oder grunds�tzlich �ffentliche Pl�tze �berwacht werden, noch dass TK in keinem Fall abgeh�rt werden darf oder das man grunds�tzlich w�hrend einer Straftatverfolgung in den Datenschutz nicht eingreifen darf. In allen F�llen muss etwas bestimmten Grunds�tzen, sei es Zweckbindung, Erforderlichkeit oder vor allem Verh�ltnism��igkeit, gen�gen.
Abstrakt kann dem jeder Proponent "grundsaetzlicher Ueberwachung oeffentlicher Raeume" zustimmen.
Ja.
Er wird argumentieren, die Ueberwachung sei verhaeltnismaessig, laufe streng kontrolliert mit wirksam begrenzten Missbrauchsmoeglichkeiten ab
und bringe enormen Nutzen, greife vielleicht sogar weniger in individuelle Rechte ein als alternative aehnlich erfolgversprechende (und viel teurere)
Polizeimethoden.
Dann muss er das beweisen. Es ist ja nicht verwunderlich, dass man die Ma�st�be, wann etwas z.B. der Verh�ltnism��igkeit gen�gt, unterschiedlich ansetzt. Da ist Interpretationsspielraum, den ich f�r notwendig halte. Beide Seiten werden vermutlich Gegenteiliges behaupten. Wenn ich sage die �berwachung aller Menschen, die sich in einem bestimmten �ffentlichen Gebiet aufhalten, ist unverh�ltnism��ig und die Zweckbindung der Datenerfassung ist nicht garantiert, werden bestimmt andere Menschen vom genauen Gegenteil sprechen. Was nun tats�chlich verh�ltnism��ig ist wird die Diskussion zeigen, es wird vielleicht ein Kompromiss sein, oder ein Gericht oder eine h�here Beh�rde wird das entscheiden.
Ob das stimmt, weiss ich nicht, aber unmoeglich scheint es nicht.
Ich halte es f�r praxisfern.
Ich versuche die Positionen aller Beteiligten zu beachten, insbesondere gehe ich aber von meiner Vorstellung aus, wo Datenschutz/informationelle Selbstbestimmung eben *auch* Priorit�t hat.
Auch das wird wohl jeder Proponent von Ueberwachungskameras unterschreiben.
Damit habe ich kein Problem. In einer anderen Mail schrieb ich, dass den
Leuten wom�glich einfach das Wissen um die Verletzung der o.g. Rechte
fehlt. Wenn meine Aufgabe die Strafverfolgung w�re, w�rde ich vermutlich genauso argumentieren und vor allem agieren.
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