Hallo Oliver,

On Sun, 11 May 2003 10:48:31 +0200 you wrote:

> Anders: wohin wollen wir dass sie geht?
 
> Noch anderser, und ich hab darauf noch nix gelesen, wobei ich nicht
> alle 'B�ume' deiser Diskussion verfolgen kann

mmh, sinnvolle und eingrenzende Vorschl�ge - ich meine auch von Dir
selbst - wurden eigentlich schon genug ge�u�ert.

> a) Wer soll das Log 'einfrieren d�rfen'?

und
 aa) was soll das Log 'einfrieren d�rfen?

wie ich schon mal sagte, ISP's die Logs ben�tigen, um Angriffe aufkl�ren
und verhindern zu k�nnen, sollten schon auch selbst Logs aufbewahren
d�rfen, aber nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Zeitdauer, es
waren ja schon einige Zeitr�ume im Gespr�ch - ich glaube bei allen
Nennungen kommt man auf eine Zeitdauer von ca. 4 Wochen.
Die 80 Tage, ein paar Monate, ein Jahr oder permanent finde ich
inakzeptabel. 
Der Sysadmin hat irgendeiner Instanz berichtspflichtig zu
sein- dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Ansonsten ist ja die eigentliche Praxis - BKA Mensch geht zum
Staatsanwalt, dann richterliche Anordnung OK, nur scheint wie die
Telefonabh�rgeschichten um die Bielefelder Studie zu zeigen, dass die
Kontrollfunktion von Staatsanwalt + Richter fast v�llig zu versagen,
hier scheinen die diesmal nicht mit dem rechten, aber dem Auge der
Staatsr�son blind zu sein, d. h. man braucht eine Kontrolle der
Staatsanw�lte und Richter - eine Kommission wie die G10?
Irgendwelche eigeninitiatorischen Anfragen und Aufforderungen seitens
einzelner BKA Leute sollten kategorisch verboten sein und mit der
Weigerung und der 'Anzeige' bei obiger Kontrollkommission beantwortet
werden.

aa) keine so gro�e Ahnung, k�nnen die Leute aus der Praxis vor Ort mehr
zu sagen. Generell: Logs, aus oder mit denen allzu leicht
Pers�nlichkeitsprofile erstellt werden k�nnen. Stichwort:
Datenvermeidung

> b) Wie lange soll bis zum einfrieren bzuw. zu nem richterlichen
> Einfrierbeschluss vergehen d�rfen.

kA.
 

Ciao
Kai

-- 
WWW: http://kai.iks-jena.de/
GPG-Key: 0x60F3882F / 0x76C65282
ICQ:146714798 

Antwort per Email an