At 08:43 14.11.01 +0100, Thomas Roessler wrote:
On 2001-11-14 01:22:00 +0100, Christian Hammers wrote:

Also es gibt mehrer Ideen:

Sind das die Ideen der Bezirksregierung? Dann haben die Jungs wirklich ihre Hausaufgaben nicht gemacht...


Abschlie�end bleibt dann nat�rlich noch die Frage, wer die Hoheit �ber die Liste der zu filternden Angebote hat und was gefiltert wird: heute die Nazis, morgen die Pornos, �bermorgen Linke-Globalisierungsgegner und danach ich? In China funktioniert es ja auch :-/

Es besteht noch vielmehr die Frage, wie das denn zum Recht eines jeden pa�t, sich aus allgemein zug�nglichen Quellen frei zu informieren.


Das ist Rigos Lieblingsargument gegen das TDG und den MDStV: Versto� gegen die im Grundgesetz verbriefte Rezipientenfreiheit. Stichwort Feindsender.

TDG und MDStV haben in diesem Kontext keine Bedeutung, da sie nicht haftungsbegr�ndend
wirken. Dies tun lediglich die dahinterliegenden Haftungsnormen. In diesem Fall also
� 130 StGB. Die Strafgesetze wiederum sind als allgemeine Gesetze in der Lage, die
Informationsfreiheit gem�� Art. 5 Abs. 2 GG zu beschr�nken, alles eine Frage der
Verh�ltnism��igkeit ...


Falls es aber der parlamentarischen Mehrheit gelingen sollte, die Verbreitung von
Antiglobalisierungsgedanken als Strafgesetz zu verabschieden und den ersten Senat
des BVerfG durch Marionetten zu ersetzen, k�nnte es langsam eng werden ;-)


Henning

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