Hallo Stefan, Hallo Andreas, vielen Dank für Eure Antworten und die Links :-)
Mir ist sehr bewusst, dass hier in der Liste keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann. Mir geht es letztlich auch nur um das Verstehen der Lizenz. Ein paar hypothetische Fragen habe ich noch: 1. Ist es hypothetisch möglich und erlaubt nach der LGPL, ein selbst erstelltes Template mit Makros zusammen mit OpenOffice.org 3.2 in eine gemeinsame Setup-Datei zu packen? Wobei dann das Template einer anderen Lizenz unterliegen sollte als OpenOffice.Org, nämlich einer kommerziellen Lizenz, die dem Käufer des Templates die Weitergabe des Templates egal ob entgeltlich oder unentgeltlich verbietet? (Mir ist klar, dass OOo natürlich unter LGPL bleiben würde und der Käufer des Templates natürlich OOo so weitergeben könnte, wie es die LGPL vorsieht?) Ich frage dass, weil ich die diesbezüglichen Abschnitte in der LGPL und den Erläuterungen einfach nicht ausreichend verstehe. 2. Und falls das nicht gehen sollte, dass das Template im oben beschriebenen Fall einer anderen Lizenz unterliegen könnte, - würde es mit eigener Lizenz gehen, wenn das Template mit einer separaten Installationsdatei installiert würde? 3. Wenn bei dem Verkauf eines selbst erstellten Templates (auf der Homepage oder in einem Prospekt, die das Template zum Kauf anbieten) gar nicht auf OpenOffice.org hingewiesen wird, also der Name OpenOffice.org gar nicht erwähnt wird und auch das Logo nicht benutzt wird, - muss dann trotzdem vorher die Erlaubnis zur Verwendung von Marke und Logo eingeholt werden? Bei der Installation von OpenOffice.Org zusammen mit dem Template würden Marke und Logo dann ja wohl in jedem Fall erscheinen. Würde das dann auch schon als Verwendung der Marke und des Logos gewertet werden? 4. Oder wäre der Verkäufer andersherum gefragt sogar verpflichtet Logo und Marke zu nennen? 5. An wen ganz genau müsste die Bitte um Erlaubnis zur Nutzung von Marke und Logo gerichtet werden? 6. Was bedeutet auf Deutsch "comply with any consumer rights legislation in the appropriate jurisdiction"? Einen schöne Tag wünscht Rupprecht SW> Hallo Rupprecht, SW> Andreas hat schon darauf hingewiesen, dass über die Liste keine SW> Rechtsberatung möglich ist. Die Art Deiner Fragestellung läuft aber SW> auf eine Rechtsberatung hinaus. SW> Du solltest weniger Ich-Fragen zu einem konkreten Fall stellen, SW> sondern allgemeine Man-Fragen zu einem hypothetischen Fall. SW> Dein erster Anlaufpunkt könnte hier sein: SW> http://de.openoffice.org/doc/faq/general SW> und hier: SW> http://www.openoffice.org/FAQs/license-change.html SW> und hier: SW> http://www.openoffice.org/FAQs/faq-licensing.html SW> und hier: SW> http://wiki.services.openoffice.org/wiki/SellingOOo SW> Für die Weitergabe von OpenOffice.org mit oder ohne eigenen Zusätzen SW> darf Geld verlangt werden. Es gibt Unternehmer, die nehmen SW> OpenOffice.org, packen Handbuch, Schriftarten, Cliparts und SW> Templates dazu und verkaufen das Ganze als neues Produkt. SW> Beispiel: SW> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=380207193625 SW> Grundsätzlich steht die Lizenz von OpenOffice.org dem nicht SW> entgegen. Es ist aber nicht nur die Lizenz zu beachten, sondern auch SW> die Markenrechte an Logo und Namen. Wer die "OpenOffice.org"-Marke SW> verwenden will, muss sich eine Erlaubnis holen. SW> http://www.openoffice.org/about_us/OEM_and_CD.html#generallogos SW> Gruß SW> Stefan
