> [Anmeldun 1995, Erteilung 2001] > > Wer will, kann gegen dieses Patent noch bis Mai 2003 Einspruch einlegen.
> Wieso denn bis 2001 - ich denke erteilt ist erteilt? Entschuldige, bis Mai 2002 (nicht 2003). > Hartmut, kannst Du eine stichpunktartige Zusammenfassung machen, wie das > mit so einem Patent in .de und (soweit moeglich) in anderen Laendern > laeuft? Das aendert sich doch nicht alle drei Wochen - oder? Axel wird darin zwar sicher wieder Fehler entdecken, aber ich versuche es mal (als jemand, der das Verfahren noch nie durchgezogen hat): > * Einreichung durch Patentnehmer in spe Anmeldung von Adobe 1995 beim EPA. Prioritaetsdatum 1994-06 (gemaess US-Patentschrift) Offenlegung 15 Monate spaeter > * Pruefung durch Patentamt irgendwann, wenn Kapazitaeten frei werden. > * Bekanntmachung auf Listen durch Patentamt mit Einspruchsfrist bis in 8 > Wochen > * Genehmigung durch Patentamt wenn keine Einsprueche nein: Erteilung 2001-08, dann Einspruchsfrist 9 Monate bis 2002-05 D.h. bis 2002-05 kann man bei der Pruefungskammer des EPA zu relativ guenstigen Bedingungen ein Verfahren anstrengen, um das Patent zu Fall zu bringen. Spaeter werden Nichtigkeitsklagen erforderlich, die ca 250000 kosten und nur fuer ein nationales Gebiet gelten. > Laufzeit: 10 Jahre Laufzeit: 20 Jahre ab Erteilungsdatum Umschreibung in nationale Patente noetig, in diesem Falle DE+FR+GB+IT+SE. > 1 Verlaengerung um 10 weitere Jahre moeglich. In gewissen Abstaenden (meist jaehrlich) sind Patentgebuehren an das EPA und die nationalen Patentaemter zu zahlen. Werden sie nicht rechtzeitig bezahlt, so erlischt das Patent (in dem jeweiligen Bereich). -- Hartmut Pilch http://phm.ffii.org/ Schutz der Innovation vor der Patentinflation: http://swpat.ffii.org/ 90000 Stimmen gegen Logikpatente: http://www.noepatents.org/
