Hallo Ilu
Am 12.10.23 um 21:03 schrieb Ilu:
Hallo Joachim,
Deine Antwort geht an der Sache vorbei: Was Du zu DSGVO und NIS-2
schreibst, ist völlig richtig, hat aber nichts mit CRA zu tun.
Das sehe ich anders: Wenn durch Konstruktionsfehler Sicherheitslücken
entstehen [1] oder gar Menschen an Leib und Leben verletzt werden,
könnte das das Interesse der Staatsanwältin wecken -- egal ob es nun um
vernetzte Autos/Implantate/Solaranlagen oder Aufzüge geht.
Um
Datenschutz und Sicherheit beim IT-Betrieb muss sich jedes Unternehmen
kümmern und ist insofern auch für die dafür ausgewählte Software
verantwortlich. CRA befasst sich aber nicht mit dem Betrieb, sondern mit
der Erstellung von Software(-produkten).
Es wäre ja auch unsinnig, zwei unterschiedliche Richtlinien mit gleichem
Inhalt und Adressatinnen zu erlassen -- aber die Herstellerinnen von dem
ganzen IoT-Kram müssen eben nicht nur CRA sondern auch noch NIS-2
einhalten. Genauso wie in der Kreditwirtschaft nicht nur DORA sondern
eben auch noch zusätzlich NIS-2 gilt (Der Bankenverband glaubt nämlich
auch, dass für seine Mitglieder nur DORA gelte:-))
Es ist bereits jetzt klar, dass - wenn CRA so Gesetz wird - viele kleine
FOSS-Projekte in Europa eingestellt werden, weil sie CRA schlicht nicht
umsetzen können.
Klar ist: Wer durch mangelhafte Leistungen Menschen in Gefahr bringt,
fliegt raus. Und das ist auch gut so.
Hunderte von internationalen FOSS-Projekten werden
Europa geo-blocken ("machen wir mit Nordkorea auch") und den Einsatz
ihrer Software in Europa verbieten. Ob das lizenzkonform ist, sei
dahingestellt, aber die Absicht besteht. Zum Beispiel die Linux
Foundation: "Expect to see open source “not approved for the EU” if the
EU CRA goes forward." Die EU sägt sich hier den Ast ab, auf dem sie
eigentlich mit ihren Open-Source-Initiativen sitzen will.
Für quelloffene Software lässt sich in jedem Fall leichter eine
Stückliste derselben erstellen/eine Zertifzierung erhalten als mit
proprietärer.
Sollte es dabei Schwierigkeiten mit der Finanzierung geben, wäre eben an
der Stelle was zu tun.
Wer Freie Software erstellt, verschenkt etwas an die Gesellschaft. Die
EU wird mit ihrer nächsten Gesetzesinitiative PLD den Schenkern
vorschreiben, dass sie für die Qualität ihres Geschenks doch bitte in
vollem Umfang haften sollen.
Wenn es anders wäre, könnten wir auch Kindern Waffen oder Handgranaten
zum Spielen schenken.
Und zwar bei Freier Software jedem
gegenüber, der diese Software nutzt (Ersteller proprietärer Software
haften nur gegenüber ihren Kunden). Da ist es nur folgerichtig, dass
Redhat ihre Repositories dichtgemacht haben.
Aber zurück zu Art. 11 CRA: Da geht es nicht um irgendwelche
Pflichtverletzungen, sondern darum, dass Sicherheitslücken an eine
Unzahl von staatlichen Behörden gemeldet werden sollen, bevor ein Patch
bereitsteht.
Ich wollte keineswegs behaupten, dass die Richtlinie kein
VErbesserungspotential enthält.
Viele Grüße
Joachim
[1]
https://www.automobil-industrie.vogel.de/autonomes-fahren-cybersicherheit-haftung-tisax-a-a39d410caecd198b73357be32aff65b8/
Am 12.10.23 um 15:43 schrieb Joachim Jakobs:
Hallo Ilu,
Am 11.10.23 um 19:45 schrieb Ilu:
Was dort nicht erwähnt wird (weil es nicht FOSS-spezifisch ist), ist
der richtige Klopper in Art. 11 CRA:
AFAIK lassen sich menschliche/technische Lücken zunehmend
automatisiert ausnutzen. Das sind die Risiken der Hyperkonnektivität.
Deshalb MUSS die Verantwortliche den Nachweis erbringen, dass und wie
sie personenbezogene Daten per DSGVO, betriebliche Prozesse per NIS-2
und softwarehaltige Produkte per CRA schützt. Das heißt: Die
Verantwortliche MUSS Sicherheit 4.0 garantieren können, wenn sich ihre
Verantwortung beispielsweise auf vernetzte Implantate, Autos oder
Solaranlagen beziehen sollte.
Die Bundesregierung hat im Deutschen Umsetzungsgesetz darauf geachtet,
dass das Abwälzen der Verantwortung auf eine D/O-Versicherung
ausgeschlossen ist -- die Verantwortliche ist und bleibt persönlich
für Pflichtverletzungen, delegieren lassen sich lediglich Aufgaben:
"Eine Pflichtverletzung liegt jedoch schon dann vor, wenn durch
unzureichende Organisation, Anleitung bzw. Kontrolle Mitarbeitern der
Gesellschaft Straftaten oder sonstige Fehlhandlungen ermöglicht oder
auch nur erleichtert werden. Diesbezüglichen Verdachtsmomenten muss
der Geschäftsführer unverzüglich nachgehen; weiterhin muss der
Geschäftsführer geeignete organisatorische Vorkehrungen treffen, um
Pflichtverletzungen von Unternehmensangehörigen hintanzuhalten" [1]
Pflichten werden verletzt, wenn das Schutzniveau aus §1 ProdHaftG
"Stand von Wissenschaft und Technik" nicht eingehalten wird:
"Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn [...] der
Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt,
in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht
erkannt werden konnte."
Das sind die Rechtsfolgen aus den Risiken.
Wollen wir ein niedrigeres Schutzniveau für vernetzte Implantate,
Autos oder Solaranlagen? Ich hoffe nicht! Es läge auch nicht im
Interesse der Herstellerin, wenn sich Schädlinge in den Produkten
herumtreiben würden, denn dann würden die Kundinnen dem Laden wohl die
Freundschaft kündigen?!
Diese Regelkonformität der Datenverarbeitung lässt sich nach Ansicht
des BfDI besonders gut mit "Open Source" erfüllen.
Das bestätigt sogar ErwG 52 NIS-2:
"Open-Source-Cybersicherheitswerkzeuge und -Anwendungen können zu
einem höheren Maß an Offenheit beitragen und sich positiv auf die
Effizienz industrieller Innovationen auswirken."
(2) Der Hersteller meldet der ENISA unverzüglich, jedenfalls aber
innerhalb von 24 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat,
jeden Vorfall, der sich auf die Sicherheit des Produkts mit digitalen
Elementen auswirkt. ...
Mit dieser Pflicht werden insb. Unternehmen kollidieren, die nicht in
den Quellcode ihrer Lieferkette gucken können.
Die Frage ist: Wie sollte sich die Sicherheit von Daten, Prozessen und
Produkten sichern lassen, wenn nicht durch eine umfassende
Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für eigenes Handeln sowie
das Handeln derer, die im Auftrag dieser Verantwortlichen an der
Planung, Entwicklung, Einrichtung, Verwaltung oder Nutzung von SW zur
Verarbeitung/Durchführung von Daten/Produkten und Prozessen beteiligt
sind?
Tatsächlich kritikwürdig empfinde ich es, dass die Gesetzgeberin
einerseits für umfassende Rechenschaftspflichten eintritt -- und
gleichzeitig andererseits Vorratsdaten sammeln, Chats kontrollieren
und wer weiß Gott noch alles treiben will -- womit sie am Ende in
Karlsruhe/Luxemburg aufm Bauch landen wird.
Leider habe ich keine öffentliche Stimme zu dieser Kritik oder den
Schlußfolgerungen gehört, die sich aus der Hyperkonnekvitität ergeben.
Moment -- Stimmt nicht ganz:
"Nachhaltige Digitalisierung geht nur sicher. Oder überhaupt nicht!" [2]
Ich fänds gut, wenn die FSFE diesen Ball aufgreifen würde.
Gruß Joachim
[1] https://openjur.de/u/2395749.html
[2]
https://www.nbs.de/die-nbs/aktuelles/news/details/news/nachhaltige-digitalisierung-geht-nur-sicher-oder-ueberhaupt-nicht
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Joachim Jakobs 2048R/D5D1F6DD 2012-03-03
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