On Thu, 2003-04-24 at 20:26, Neko (Simone Demmel) wrote:
> Nein, Logfiles sind fuer den eigenen Gebrauch erstellt. Deswegen muessen
> sie auch erst speziell aufbereitet werden, wenn Ermittlungsbehoerden
> etwas benoetigen.

Es ist doch vollkommen egal, wozu die log files erstellt wurden.
Wenn die ermittlungsbeh�rde etwas will musst du zugang zu allen
daten liefern, die in irgendeinem log liegen, richtig?

Nur weil ein logfile f�r eigenen gebrauch erstellt wurde kannst
du den zugriff kaum verweigern.

Andreas

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