On Thu, 2003-04-24 at 20:26, Neko (Simone Demmel) wrote: > Nein, Logfiles sind fuer den eigenen Gebrauch erstellt. Deswegen muessen > sie auch erst speziell aufbereitet werden, wenn Ermittlungsbehoerden > etwas benoetigen.
Es ist doch vollkommen egal, wozu die log files erstellt wurden. Wenn die ermittlungsbeh�rde etwas will musst du zugang zu allen daten liefern, die in irgendeinem log liegen, richtig? Nur weil ein logfile f�r eigenen gebrauch erstellt wurde kannst du den zugriff kaum verweigern. Andreas
