Diese Meldung aus dem heise online Newsticker wurde Ihnen
von Hartmut Pilch <[EMAIL PROTECTED]> gesandt.
--------------------------------------------------------------------
Internationale Cybercrime-Konvention verabschiedet

Minister und hohe Beamte aus 26 Europaratsl�ndern sowie den USA, Kanada,
Japan und S�dafrika haben am Freitag in Budapest eine internationale
Konvention gegen Internet-Kriminalit�t unterzeichnet. Bereits zwei Wochen
zuvor hatten die Au�enminister von 43 Europarats-Mitgliedern dem lang
geplanten[1] Cybercrime-Abkommen zugestimmt[2]. Der stellvertretende
Generalsekret�r des Europarates[3], Hans Christian Kr�ger, nannte das
Abkommen gegen�ber dpa einen "Markstein zur Bek�mpfung von Terrorismus und
organisiertem Verbrechen".

Die so genannte "Budapester Konvention" gilt als erstes internationales
Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internet
ver�bt werden k�nnen. Das Cybercrime-Abkommen sieht daf�r erweiterte
Befugnisse zum Abh�ren der Internetkommunikation und zum
grenz�berschreitenden Datenaustausch vor. Internetkommunikation soll in
Echtzeit abgeh�rt werden k�nnen, und es m�ssen Vorkehrungen getroffen
werden, die Verkehrsdaten zu speichern. Neben der strafrechtlichen
Einordnung von illegalem Abh�ren, dem Eindringen und St�ren von
Computersystemen, dem Stehlen, Manipulieren oder L�schen von Daten stellt
das Abkommen auch Vergehen gegen das Copyright, das Umgehen von
Kopierschutzsystemen, das Herstellen, Verbreiten und Verf�gbarmachen von
Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von
Computer-Netzwerken begangen werden k�nnen (Betrug, Geldw�sche,
Vorbereitung terroristischer Akte), unter Strafe. 

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, diese Straftatbest�nde und
ihre Ahndung in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Sie sieht auch
grenz�berschreitende Verfahren und Mechanismen bei der Strafverfolgung vor.
Polizeibeh�rden eines Landes sollen Kollegen eines anderen Landes
gegebenenfalls zu rascher Amtshilfe auffordern k�nnen. Zu diesem Zweck wird
ein rund um die Uhr t�tiges internationales Kontaktnetzwerk eingerichtet.
Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenz�berschreitend
identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention
versto�en, grenz�berschreitend aus dem Web entfernt werden k�nnen.

Keinen Eingang[4] in die Straftatbestandsliste der Konvention fand die
Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte. Dies h�tte keine
Zustimmung seitens der USA gefunden, wo die Redefreiheit verfassungsm��ig
weiter gespannt ist. Ein Zusatzprotokoll soll sich zu einem sp�teren
Zeitpunkt dieser Thematik annehmen. Um Rechtsextremisten die M�glichkeit zu
verbauen, ihre Seiten auf Server in einem anderen Land zu legen, das
weniger strenge Gesetze hat oder in dem wie in den USA auch solche
Meinungen durch die Verfassung gesch�tzt sind, soll in diesem
Zusatprotokoll etwa der Tatbestand des "illegalen Hosting" eingef�hrt
werden.

Das Cybercrime-Abkommen blieb schon fr�her nicht von Kritik verschont[5].
Die Konvention st�rke die Beh�rden und nehme wenig R�cksicht auf die
private Sph�re der Internet-B�rger, beklagte etwa die britische
B�rgerrechtsgruppe Cyber-Rights and Cyber-Liberty[6]. "Wir wollen doch
keinen 'Big Brother' installieren", erkl�rte hingegen Guy de Vel, Leiter
des Direktorats f�r Rechtsfragen beim Europarat. Er verwies auf eine Reihe
geltender Europarats-Konventionen, die die Rechtsstaatlichkeit von
Strafverfahren und die Achtung der Menschen- und B�rgerrechte sowie des
Datenschutzes sichern w�rden. (hod[7]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/hod-23.11.01-001/

Links in diesem Artikel:
 [1] http://www.heise.de/newsticker/data/chr-05.10.00-003/
 [2] http://www.heise.de/newsticker/data/fr-08.11.01-000/
 [3] http://www.europarat.de/
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7480/1.html
 [5] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7239/1.html
 [6] http://www.cyber-rights.org
 [7] mailto:[EMAIL PROTECTED]

--------------------------------------------------------------------
Copyright 2001 by Verlag Heinz Heise

Antwort per Email an