Diese Meldung aus dem heise online Newsticker wurde Ihnen von Hartmut Pilch <[EMAIL PROTECTED]> gesandt. -------------------------------------------------------------------- Internationale Cybercrime-Konvention verabschiedet
Minister und hohe Beamte aus 26 Europaratsl�ndern sowie den USA, Kanada, Japan und S�dafrika haben am Freitag in Budapest eine internationale Konvention gegen Internet-Kriminalit�t unterzeichnet. Bereits zwei Wochen zuvor hatten die Au�enminister von 43 Europarats-Mitgliedern dem lang geplanten[1] Cybercrime-Abkommen zugestimmt[2]. Der stellvertretende Generalsekret�r des Europarates[3], Hans Christian Kr�ger, nannte das Abkommen gegen�ber dpa einen "Markstein zur Bek�mpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen". Die so genannte "Budapester Konvention" gilt als erstes internationales Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internet ver�bt werden k�nnen. Das Cybercrime-Abkommen sieht daf�r erweiterte Befugnisse zum Abh�ren der Internetkommunikation und zum grenz�berschreitenden Datenaustausch vor. Internetkommunikation soll in Echtzeit abgeh�rt werden k�nnen, und es m�ssen Vorkehrungen getroffen werden, die Verkehrsdaten zu speichern. Neben der strafrechtlichen Einordnung von illegalem Abh�ren, dem Eindringen und St�ren von Computersystemen, dem Stehlen, Manipulieren oder L�schen von Daten stellt das Abkommen auch Vergehen gegen das Copyright, das Umgehen von Kopierschutzsystemen, das Herstellen, Verbreiten und Verf�gbarmachen von Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von Computer-Netzwerken begangen werden k�nnen (Betrug, Geldw�sche, Vorbereitung terroristischer Akte), unter Strafe. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, diese Straftatbest�nde und ihre Ahndung in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Sie sieht auch grenz�berschreitende Verfahren und Mechanismen bei der Strafverfolgung vor. Polizeibeh�rden eines Landes sollen Kollegen eines anderen Landes gegebenenfalls zu rascher Amtshilfe auffordern k�nnen. Zu diesem Zweck wird ein rund um die Uhr t�tiges internationales Kontaktnetzwerk eingerichtet. Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenz�berschreitend identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention versto�en, grenz�berschreitend aus dem Web entfernt werden k�nnen. Keinen Eingang[4] in die Straftatbestandsliste der Konvention fand die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte. Dies h�tte keine Zustimmung seitens der USA gefunden, wo die Redefreiheit verfassungsm��ig weiter gespannt ist. Ein Zusatzprotokoll soll sich zu einem sp�teren Zeitpunkt dieser Thematik annehmen. Um Rechtsextremisten die M�glichkeit zu verbauen, ihre Seiten auf Server in einem anderen Land zu legen, das weniger strenge Gesetze hat oder in dem wie in den USA auch solche Meinungen durch die Verfassung gesch�tzt sind, soll in diesem Zusatprotokoll etwa der Tatbestand des "illegalen Hosting" eingef�hrt werden. Das Cybercrime-Abkommen blieb schon fr�her nicht von Kritik verschont[5]. Die Konvention st�rke die Beh�rden und nehme wenig R�cksicht auf die private Sph�re der Internet-B�rger, beklagte etwa die britische B�rgerrechtsgruppe Cyber-Rights and Cyber-Liberty[6]. "Wir wollen doch keinen 'Big Brother' installieren", erkl�rte hingegen Guy de Vel, Leiter des Direktorats f�r Rechtsfragen beim Europarat. Er verwies auf eine Reihe geltender Europarats-Konventionen, die die Rechtsstaatlichkeit von Strafverfahren und die Achtung der Menschen- und B�rgerrechte sowie des Datenschutzes sichern w�rden. (hod[7]/c't) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/hod-23.11.01-001/ Links in diesem Artikel: [1] http://www.heise.de/newsticker/data/chr-05.10.00-003/ [2] http://www.heise.de/newsticker/data/fr-08.11.01-000/ [3] http://www.europarat.de/ [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7480/1.html [5] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7239/1.html [6] http://www.cyber-rights.org [7] mailto:[EMAIL PROTECTED] -------------------------------------------------------------------- Copyright 2001 by Verlag Heinz Heise
