lutz meinte am 16.11.01 im Brett /ML/FITUG zum Thema "Re: Kontrollverlust"

> Ja. P2P Filesharingsysteme k�nnen eine eine Publishing-Pipeline unter
> zwei dr�cken.

Ich glaube nicht, dass das geht, und zwar aus einfachen logischen  
Erw�gungen. Man k�nnte dazu noch mal �berlegen, was "Publishing" in dem  
modernen, so leicht von den Lippen gehenden Wort "Publishing-Pipeline"  
bedeutet. Korrigiere mich, aber publish bedeutet afaik "ver�ffentlichen".  
Wieso sollte man einen privaten Telekommunikationsvorgang (P2P) als  
Ver�ffentlichung bezeichnen? Macht das Sinn?
Ich glaube, es ist gar nicht so kompliziert: je mehr man die Publishing- 
Pipeline dr�ckt, desto weniger Publishing ist am Ende noch drin.

Umgekehrt k�nnte man �berlegen: findet denn bei P2P-Filesharingsystemen  
tats�chlich nur Individualkommunikation statt, oder hat es auch etwas mit  
�ffentlichkeit zu tun? Ich w�rde sagen: da entsteht doch �ffentlichkeit!  
Genauso wie �ffentlichkeit bei Newsnetzen entsteht, obwohl diese  
prinzipiell auf massenhaften automatisierten Individualkommunikationen  
aufbauen. In den Newsnetzen hatte man daher (vor der Einf�hrung der  
Multimediagesetze) auch um die juristische Einordnung als "Rundfunk"  
gek�mpft, um auf diesem Wege drohende Zensurma�nahmen abzuwehren.

Also eigentlich ist das ganz einfach: entweder �ffentlich oder privat;  
schwierig ist nur, wo man die Grenze zieht. Dass sie gezogen werden wird,  
auch bei P2P-Filesharingsystemen, daran habe ich �berhaupt keinen Zweifel.
Dabei besteht die Gefahr, dass gerade durch den Eindruck eines zunehmenden  
gesellschaftlichen Kontrollverlusts die Regulierung entsprechend rigide  
ausfallen k�nnte (vgl. auch Antiterrorpakete). Das sollten besonders  
Techniker bedenken, die an "absoluten" Konzepten basteln.

>> Mit dem Rechtsstaat ist dieses Verst�ndnis von durch Technik
>> emergierenden rechtswidrigen Zust�nden bzw. "Handlungen" sicher
>> nicht vereinbar, da hast Du schon Recht.

> Dann mu� sich das Recht anpassen, wie es das immer getan hat.

Ich glaube, Du bist Dir nicht ganz im Klaren dar�ber, dass Du damit die  
Abschaffung von Recht �berhaupt forderst. Recht ist die soziale  
Verk�rperung von Vernunft, d.h. in den Rechtsinstitutionen binden sich die  
Menschen untereinander durch Vernunft. Bots haben keine Vernunft, und sind  
sie noch so "intelligent". Dazu k�nnte man noch mal Weizenbaum lesen.

Es ist eben nicht die Totmannschaltung verantwortlich, wenn ein Mann  
(warum eigentlich nicht eine Frau?) get�tet wird, sondern der, der sie  
installiert hat - ein zurechnungsf�higes Subjekt. Und es ist schon gar  
nicht derjenige verantwortlich, der get�tet wird. Auf diese �berlegungen  
k�nnte man auch bei einem wahrlich virulenten Problem der  
Informationsgesellschaft zur�ckgreifen, wo ja gerne behauptet wird, der  
Anwender sei selber schuld, wenn er auf den virenverseuchten Anhang der  
Mail klickt ....

>> schon finden lassen. Und der Richter wird verst�ndnislos den Kopf
>> sch�tteln, wenn der MP3-Fan sagt, sein Bot habe ihm diese Musik
>> vorgeschlagen, heruntergeladen und vorgespielt, er sei also
>> willentlich gewisserma�en an �berhaupt nichts beteiligt ....

> Aber so ist es schon: Du w�hlst das Genre und die Kiste sucht sich
> eine random play list zusammen.

Der Richter wird das schon verstehen, aber er wird - wenn ihm nicht  
bereits das Eingest�ndnis, man habe das Genre ausgew�hlt, ausreicht -  
einfach fragen: wem geh�rt die Kiste? Dann wird sein erster Blick kurz auf  
die Kiste fallen, die vor der Anklagebank im Gerichtssaal steht. Der  
zweite Blick wird ihrem Besitzer gelten. Dieser wird betreten den Blick  
senken, bis ihm vielleicht pl�tzlich der Gedanke kommt: meine Kiste muss  
ein Gest�ndnis ablegen! Aufgeregt erbittet er vom Richter eine kurze  
Verhandlungspause, in der er mit seiner Kiste alleine sein kann. Der  
Richter entspricht dem Wunsch.

Kurz nach dem Gerichtsurteil wird in der Netzzeitung folgende Meldung zu  
lesen sein: "In Jena wurde heute zum ersten mal in der Geschichte ein  
Computersystem verurteilt. Der PC hatte unerlaubt Musikdateien aus dem  
Internet heruntergeladen, ohne daf�r zu bezahlen. Das Gericht sah es als  
erwiesen an, dass der Computer damit gegen Bestimmungen des neuen  
Bundesdatengesetz verstossen habe. In dem Gesetz ist geregelt, dass f�r  
den Abruf von Musikdateien aus dem Internet geringe Verg�tungen bezahlt  
werden m�ssen. Das System hatte die Downloads nicht bestritten und sogar  
ein Gest�ndnis abgelegt. Es habe einfach nur Musik h�ren wollen ..."

>> Wo ist dieser Planet, auf dem Du Dich befindest?

> Nicht weit von meinem. Zu g�nstigen Zeiten kann man sogar Sonden
> austauschen.

Erde an Kris und Lutz:
"Haallo, schaut doch gelegentlich mal wieder hier unten vorbei,  
Gesellschaft findet n�mlich hier statt."

>> Wie werden eigentlich Nazis zu Nazis?

> Nicht durch den ungefilterten Zugang zu Daten. Im Gegenteil.

Das ist schwer falsifizierbar. Wir brauchen es hier auch nicht unbedingt  
diskutieren. Ich habe nur den Verdacht, dass auch hier ein bestimmter  
Fundamentalismus eine wichtige Rolle spielt.


Gru�,
Mario
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