lutz meinte am 16.11.01 im Brett /ML/FITUG zum Thema "Re: Kontrollverlust"
> Ja. P2P Filesharingsysteme k�nnen eine eine Publishing-Pipeline unter > zwei dr�cken. Ich glaube nicht, dass das geht, und zwar aus einfachen logischen Erw�gungen. Man k�nnte dazu noch mal �berlegen, was "Publishing" in dem modernen, so leicht von den Lippen gehenden Wort "Publishing-Pipeline" bedeutet. Korrigiere mich, aber publish bedeutet afaik "ver�ffentlichen". Wieso sollte man einen privaten Telekommunikationsvorgang (P2P) als Ver�ffentlichung bezeichnen? Macht das Sinn? Ich glaube, es ist gar nicht so kompliziert: je mehr man die Publishing- Pipeline dr�ckt, desto weniger Publishing ist am Ende noch drin. Umgekehrt k�nnte man �berlegen: findet denn bei P2P-Filesharingsystemen tats�chlich nur Individualkommunikation statt, oder hat es auch etwas mit �ffentlichkeit zu tun? Ich w�rde sagen: da entsteht doch �ffentlichkeit! Genauso wie �ffentlichkeit bei Newsnetzen entsteht, obwohl diese prinzipiell auf massenhaften automatisierten Individualkommunikationen aufbauen. In den Newsnetzen hatte man daher (vor der Einf�hrung der Multimediagesetze) auch um die juristische Einordnung als "Rundfunk" gek�mpft, um auf diesem Wege drohende Zensurma�nahmen abzuwehren. Also eigentlich ist das ganz einfach: entweder �ffentlich oder privat; schwierig ist nur, wo man die Grenze zieht. Dass sie gezogen werden wird, auch bei P2P-Filesharingsystemen, daran habe ich �berhaupt keinen Zweifel. Dabei besteht die Gefahr, dass gerade durch den Eindruck eines zunehmenden gesellschaftlichen Kontrollverlusts die Regulierung entsprechend rigide ausfallen k�nnte (vgl. auch Antiterrorpakete). Das sollten besonders Techniker bedenken, die an "absoluten" Konzepten basteln. >> Mit dem Rechtsstaat ist dieses Verst�ndnis von durch Technik >> emergierenden rechtswidrigen Zust�nden bzw. "Handlungen" sicher >> nicht vereinbar, da hast Du schon Recht. > Dann mu� sich das Recht anpassen, wie es das immer getan hat. Ich glaube, Du bist Dir nicht ganz im Klaren dar�ber, dass Du damit die Abschaffung von Recht �berhaupt forderst. Recht ist die soziale Verk�rperung von Vernunft, d.h. in den Rechtsinstitutionen binden sich die Menschen untereinander durch Vernunft. Bots haben keine Vernunft, und sind sie noch so "intelligent". Dazu k�nnte man noch mal Weizenbaum lesen. Es ist eben nicht die Totmannschaltung verantwortlich, wenn ein Mann (warum eigentlich nicht eine Frau?) get�tet wird, sondern der, der sie installiert hat - ein zurechnungsf�higes Subjekt. Und es ist schon gar nicht derjenige verantwortlich, der get�tet wird. Auf diese �berlegungen k�nnte man auch bei einem wahrlich virulenten Problem der Informationsgesellschaft zur�ckgreifen, wo ja gerne behauptet wird, der Anwender sei selber schuld, wenn er auf den virenverseuchten Anhang der Mail klickt .... >> schon finden lassen. Und der Richter wird verst�ndnislos den Kopf >> sch�tteln, wenn der MP3-Fan sagt, sein Bot habe ihm diese Musik >> vorgeschlagen, heruntergeladen und vorgespielt, er sei also >> willentlich gewisserma�en an �berhaupt nichts beteiligt .... > Aber so ist es schon: Du w�hlst das Genre und die Kiste sucht sich > eine random play list zusammen. Der Richter wird das schon verstehen, aber er wird - wenn ihm nicht bereits das Eingest�ndnis, man habe das Genre ausgew�hlt, ausreicht - einfach fragen: wem geh�rt die Kiste? Dann wird sein erster Blick kurz auf die Kiste fallen, die vor der Anklagebank im Gerichtssaal steht. Der zweite Blick wird ihrem Besitzer gelten. Dieser wird betreten den Blick senken, bis ihm vielleicht pl�tzlich der Gedanke kommt: meine Kiste muss ein Gest�ndnis ablegen! Aufgeregt erbittet er vom Richter eine kurze Verhandlungspause, in der er mit seiner Kiste alleine sein kann. Der Richter entspricht dem Wunsch. Kurz nach dem Gerichtsurteil wird in der Netzzeitung folgende Meldung zu lesen sein: "In Jena wurde heute zum ersten mal in der Geschichte ein Computersystem verurteilt. Der PC hatte unerlaubt Musikdateien aus dem Internet heruntergeladen, ohne daf�r zu bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Computer damit gegen Bestimmungen des neuen Bundesdatengesetz verstossen habe. In dem Gesetz ist geregelt, dass f�r den Abruf von Musikdateien aus dem Internet geringe Verg�tungen bezahlt werden m�ssen. Das System hatte die Downloads nicht bestritten und sogar ein Gest�ndnis abgelegt. Es habe einfach nur Musik h�ren wollen ..." >> Wo ist dieser Planet, auf dem Du Dich befindest? > Nicht weit von meinem. Zu g�nstigen Zeiten kann man sogar Sonden > austauschen. Erde an Kris und Lutz: "Haallo, schaut doch gelegentlich mal wieder hier unten vorbei, Gesellschaft findet n�mlich hier statt." >> Wie werden eigentlich Nazis zu Nazis? > Nicht durch den ungefilterten Zugang zu Daten. Im Gegenteil. Das ist schwer falsifizierbar. Wir brauchen es hier auch nicht unbedingt diskutieren. Ich habe nur den Verdacht, dass auch hier ein bestimmter Fundamentalismus eine wichtige Rolle spielt. Gru�, Mario --
