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Date sent: Wed, 07 Nov 2001 15:14:15 +0100
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Subject: Sicherheitspaket weiterhin in der Kritik (Pressemitteilung ULD
SH)
Kiel, 7. November 2001
P R E S S E M I T T E I L U N G
Zur Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bek�mpfung des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskabinett erkl�ren die
Datenschutzbeauftragten von Baden-W�rttemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Th�rigen und
Schleswig-Holstein:
Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete B�ndel von erneuten
Versch�rfungen der Sicherheitsgesetze ist unter rechtsstaatlichen
Aspekten nicht akzeptabel. Zwar ist der urspr�ngliche Entwurf von
Innenminister Schily an einigen Stellen korrigiert worden, gleichwohl
ist insgesamt Folgendes festzustellen:
� Der Gesetzentwurf schie�t weit �ber das Ziel einer angemessenen
und
zielorientierten Reaktion auf die Terroranschl�ge vom 11. September
hinaus.
� Er sieht f�r Polizei und Geheimdienste neue Befugnisse vor, die
sensible Bereiche des Rechtsstaates wie die f�rderale Struktur der
Polizei, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten sowie die
Unterscheidung von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr empfindlich
st�ren. Statt dass die Notwendigkeit hierf�r begr�ndet w�rde, werden
verfassungsrechtliche Bindungen wie �berfl�ssiges Beiwerk beiseite
geschoben.
� Die Frage, welchen Sicherheitsgewinn die vielen Antiterrorgesetze
der letzten 20 Jahre gebracht haben, wird nicht gestellt; damit wird
auch der Frage aus dem Weg gegangen, welche Vollzugsdefizite bei den
deutschen Sicherheitsbeh�rden bestehen. Die Erweiterung der Aufgaben
der Verfassungsschutzbeh�rden mit schwammigen Begriffen wie
�Bestrebungen gegen den Gedanken der V�lkerverst�ndigung� und das
�friedliche Zusammenleben der V�lker� erweckt beispielsweise den
Eindruck, als habe es nicht l�ngst vor dem 11. September zu den
Aufgaben der Verfassungsschutzbeh�rden geh�rt, Gewaltbestrebungen oder
darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen von Ausl�ndern zu
beobachten. Im Einzelnen stechen aus der Vielzahl der angestrebten
Ver�nderungen die folgenden besonders hervor:
� Das Bundeskriminalamt soll bei s�mtlichen �ffentlichen und
nicht�ffentlichen Stellen ohne n�here Begr�ndung �zur Erf�llung seiner
Aufgabe als Zentralstelle� �oder sonst zu Zwecken der Auswertung�
Daten erheben d�rfen. Damit wird eine Grauzone er�ffnet, die zu
Vorfeldermittlungen des BKA ohne justizielle Aufsicht f�hrt, die
deutlich �ber die vom Grundgesetz zugelassene unterst�tzende
Zentralstellenfunktion hinausgehen und die die Zust�ndigkeiten der
L�nder zur Gefahrenabwehr ignorieren. Wie weit dieser Spielraum
definiert wird, sieht man daran, dass das BKA seit Tagen versucht, bei
Firmen und �ffentlichen Stellen in den Bundesl�ndern umfangreiche
Datenbest�nde zu erheben und damit Abgleiche durchzuf�hren, ohne dass
die gesetzlichen Bestimmungen der Rasterfahndung eingehalten werden.
� Die Geheimdienste, neben den Verfassungsschutzbeh�rden teilweise
auch der Milit�rische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst,
sollen umfangreiche Auskunftsanspr�che gegen�ber Banken, Post- und
Telekommunikations- und Teledienstunternehmen �ber die dort
vorhandenen Daten und gegen�ber Luftverkehrsunternehmen �ber alle
Reisebewegungen erhalten. Anders als bei polizeilichen Ermittlungen
soll es nicht darauf ankommen, ob die Betroffenen sich in irgendeiner
Weise strafrechtlich verd�chtig gemacht haben. Zudem wird durch die
neuen Ermittlungsbefugnisse der Geheimdienste auf Gebieten, f�r die
die Polizei zust�ndig ist, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot
verletzt. Zwar sollen diese Ma�nahmen im Gegensatz zum Vorentwurf nur
durch die Beh�rdenleitung bzw. das Ministerium angeordnet werden
k�nnen, au�erdem sind parlamentarische Kontrollen und eine sp�tere
Benachrichtigung der Betroffenen vorgesehen. Einer Gesetzgebung, die
explizit unter dem Motto betrieben wird, Hindernisse m�ssten
wegger�umt werden, damit die Zusammenarbeit zwischen den Beh�rden
�reibungslos� funktioniert, ist aber zuzutrauen, dass derartige
Verfahrenshindernisse bei n�chster Gelegenheit bereinigt werden.
� Aus der Begr�ndung ist ersichtlich, dass sogar geplant ist, dem
Bundesamt f�r den Verfassungsschutz die Durchf�hrung des Gro�en
Lauschangriffs in Privatwohnungen zu gestatten, wenn es zur
�effektiven Bek�mpfung des Ausl�nderterrorismus� notwendig erscheint.
Die entsprechende Gesetzesformulierung soll im Laufe der
Parlamentsberatungen nachgeschoben werden.
� Die M�glichkeit der Aufnahme biometrischer Merkmale in P�sse und
Ausweise soll ausdr�cklich er�ffnet werden. W�hrend bei Deutschen die
Einzelheiten einem Ausf�hrungsgesetz vorbehalten bleiben, sollen
solche Dokumente f�r Ausl�nderinnen und Ausl�nder per Rechtsverordnung
durchgesetzt werden. Die Frage, ob die biometrischen Merkmale auch
au�erhalb des Verf�gungsbereiches der Betroffenen, also z.B. in
zentralen oder dezentralen Referenzdateien gespeichert werden d�rfen,
wird ausdr�cklich offen gelassen. Damit sieht der Gesetzentwurf ohne
Notwendigkeit die Einf�hrung einer komplexen neuen Technologie vor,
ohne offen zu legen, welche Nutzungen insbesondere von Fingerabdr�cken
und Gesichtsgeometrie durch die Polizei oder andere Beh�rden m�glich
und geplant sind.
� In einer Vielzahl von ausl�nderrechtlichen Bestimmungen wird ohne
Nachweis der Erforderlichkeit und Verh�ltnism��igkeit in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der nicht deutschen Mitb�rger
eingegriffen. Auf jeden Fall abzulehnen ist, dass die sensiblen und
f�r die Betroffenen unter Umst�nden buchst�blich lebensbedrohlichen
Informationen aus Asylantr�gen ohne Schutzvorkehrungen an die
Geheimdienste �bermittelt werden sollen; selbst die Weiter�bermittlung
an den Geheimdienst des Verfolgungsstaates ist nicht ausgeschlossen.
Durch die beim BKA vorgesehene zentrale Speicherung von
Fingerabdr�cken und von Sprachprofilen vieler Ausl�nderinnen und
Ausl�nder wird eine polizeilich vielfach nutzbare
Vorratsdatenverarbeitung aufgebaut.
� Zum ersten Mal sollen sogar Sozialdaten in die Rasterfahndung
einbezogen werden d�rfen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Deutsche Bundestag die Gesetzentw�rfe
der Regierung einer gr�ndlichen Beratung unterzieht. M�glicherweise
ist es sinnvoll, wirklich eilbed�rftige Teile vorzuziehen und die
nicht terrorismusbezogenen Vorhaben ohne Zeitdruck und mit der
gebotenen verfassungsrechtlichen Sensibilit�t zu beraten.
--
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