Am 19.04.2012 02:02, schrieb Jo.voelcker:
Das ist aus mehreren Punkten falsch. Ich versuche es mal darzulegen:
1. Ein solcher Termin muss 6 (ggf. in Zukunft 4, siehe SÄA) Wochen
im vorraus angekündigt werden, inkl. einer Vorläufigen Tagesordnung.
2. Eine Untergrenze von 2 Personen wäre wirklich bescheiden. Die
Vergangenheit hat uns gelehrt, das Untergrenzen generell Mist sind.
Zahlenmässig wäre eine Anwesenheit von 10 Mitgliedern bei einem LV von
der Größe von NRW imho z.B. angemessen. Ihr hättet auf eurere letzten
LMV ernsthafte Probleme gehabt. => Deshalb ist die Regel, dass zu
einer BMV ordentlich eingeladen werden muss.
Die Argumentation verstehe ich nicht. Du sagst, dass eine Untergrenze
von 2 nicht sinnvoll sei (Stimme ich dir vollkommen zu!), aber auch,
dass man wahrscheinlich 10 Anwesende hätte, das sind meiner Rechnung
zufolge mindestens 3, also wäre das auch nach Satzungsänderung
genügend. Es geht einfach darum, 1-2 Leute nicht als beschlussfähig
zu
erachten...
Wegen der Einladungsfrist ist die Satzungsänderung überflüssig. Erstens
muss der Vorstand einen Mehrheitsentscheid über den Termin der BMV
treffen. Wenn nicht mindestens 3 Leute für den Termin sind, wird er
aller Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit finden. Wenn die
Vorstandsmitglieder für einen Termin stimmen, an dem weder sie selbst
noch irgend ein anderer JuPi Zeit haben, dann sind sie selbst schuld.
Das Szenario, das du hier beschreibst, ist absurd. Von überflüssigen
Satzungsänderungen sollten wir nach Möglichkeit absehen, weil das auch
Arbeit verursacht. Danke.
Julia
--
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