Am 19.04.2012 02:02, schrieb Jo.voelcker:
Das ist aus mehreren Punkten falsch. Ich versuche es mal darzulegen:
1. Ein solcher Termin muss 6 (ggf. in Zukunft 4, siehe SÄA) Wochen im vorraus angekündigt werden, inkl. einer Vorläufigen Tagesordnung. 2. Eine Untergrenze von 2 Personen wäre wirklich bescheiden. Die Vergangenheit hat uns gelehrt, das Untergrenzen generell Mist sind. Zahlenmässig wäre eine Anwesenheit von 10 Mitgliedern bei einem LV von der Größe von NRW imho z.B. angemessen. Ihr hättet auf eurere letzten LMV ernsthafte Probleme gehabt. => Deshalb ist die Regel, dass zu einer BMV ordentlich eingeladen werden muss.

Die Argumentation verstehe ich nicht. Du sagst, dass eine Untergrenze
von 2 nicht sinnvoll sei (Stimme ich dir vollkommen zu!), aber auch,
dass man wahrscheinlich 10 Anwesende hätte, das sind meiner Rechnung
zufolge mindestens 3, also wäre das auch nach Satzungsänderung
genügend. Es geht einfach darum, 1-2 Leute nicht als beschlussfähig zu
erachten...

Wegen der Einladungsfrist ist die Satzungsänderung überflüssig. Erstens muss der Vorstand einen Mehrheitsentscheid über den Termin der BMV treffen. Wenn nicht mindestens 3 Leute für den Termin sind, wird er aller Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit finden. Wenn die Vorstandsmitglieder für einen Termin stimmen, an dem weder sie selbst noch irgend ein anderer JuPi Zeit haben, dann sind sie selbst schuld. Das Szenario, das du hier beschreibst, ist absurd. Von überflüssigen Satzungsänderungen sollten wir nach Möglichkeit absehen, weil das auch Arbeit verursacht. Danke.

Julia
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